Die Verfassung der Mammutstadt

§1 In der Mammutstadt herrscht zwischen 10 und 17 Uhr ein stricktes Rauchverbot.

§2 Als Währung sind Euro und Mammons (M) zugelassen.

§3 Jeder ist dazu verpflichtet, seinen Müll in den Mülleimer zu schmeißen.

§4 Es ist untersagt den Mammon und die Schecks zu fälschen und umzuändern. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von dem doppelten Wert der gefälschten Scheine (in echten Mammons).

§5 In der Mammutstadt gilt der Grundsatz des gegenseitigen Respekts. Schlägereien sind verboten und werden bestraft. (Siehe §6)

§6 Diebstahl von Privat- und Staatsbesitz ist strengstens verboten und wird angemessen bestraft. (Siehe §5)

§7 Bei den ersten beiden Verstößen gegen die Verfassung der Mammutstadt reicht eine Ermahnung. Beim dritten Mal droht eine Geldstrafe von 3 Mammons. Der vierte Verstoß wird mit 5 Mammons bestraft. Beim fünften Mal werden 10 Mammons eingesammelt und beim sechsten Verstoß ist ein Ausschluss aus der Mammutstadt möglich.

§8 In der Mammutstadt sind private Unternehmen erlaubt. Selbstständig kann nur werden, wer mindestens die dritte Klasse besuchen, das Seminar in der Kinderuni besucht haben und die Betriebserlaubnis von der Bank erhalten hat. Die Unternehmen sind verpflichtet folgende Steuersätze zu zahlen. Bei Einnahmen bis 50 Mammons werden 15% Steuern gezahlt. Werden Zahlen bis 75 Mammons eingenommen, müssen 25% gezahlt werden. Bei 100 Mammons müssen 50% gezahlt werden.

§9 Die Zentralbank ist das zentrale Finanzgremium. Sie untersteht dem Bürgermeister bzw. dem Finanzminister oder dem zuständigen Betreuer. Bei der Bank kann jeder ein Konto eröffnen.